Aufgrund der Novellierung der Lockerungsverordnung wurden Erleichterungen für Sport und Veranstaltungen möglich gemacht.
Es gilt natürlich weiterhin der Appell an die Bevölkerung, mit Vernunft zu agieren und insbesondere die Abstandsregeln einzuhalten.
Wir gestalten die gemeinsamen Ausfahrten ab sofort so, dass der Mindestabstand von 1 m gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, eingehalten wird und beschränken die Gruppengröße auf maximal 100 Teilnehmer.